SPORTWANDERN


Der „Fachverband für Sportwandern, Weitwandern und Trekking" wurde am 20.11.1995 gegründet. Am 23.2.1996 fand die konstituierende Gründungsversammlung statt. 1996 war die erste Saison mit ÖFS-Veranstaltungen.

 

Sportwandern in Österreich im Rahmen des ÖFS

 

Definition

 

Sportwandern ist Wandern unter sportlichem Aspekt.

 

Der Sportcharakter drückt sich nicht in der Schnelligkeit aus, sondern allein in der Bewältigung von mindestens 40 km (65+ 30 km) in jedem Gelände, im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung und am ausgeschriebenen Veranstaltungstag. Die Ausschreibung gibt in jedem Fall den Veranstalter, Strecke, Treffpunkt bzw. Start an, bei nicht geführten Veranstaltungen auch den Zielschluss. Sportwanderungen können geführt oder für individuelle Teilnahmen ausgeschrieben werden.

 

Abbruch einer Sportwanderveranstaltung

 

1.Sollte es aus welchen Gründen auch immer (Wetter, Unfall, Streckensperre, Todesfall u. a.) zu einem Abbruch der Veranstaltung kommen, ist die Abbruchentscheidung des Veranstalters unbedingt zu befolgen. Auch ein Weitergehen und Beenden der vorgesehenen Strecke auf eigene Faust ist unstatthaft und berechtigt nicht zur ÖFS-Wertung.

2.Zugleich mit dem Abbruch hat der Veranstalter bekannt zu geben, wie viele km ein durchschnittlicher Sportwanderer bis zum Zeitpunkt des Abbruchs zurückgelegt hat. Das ist die für alle geltende km-Anzahl.

3.Ab einer Strecke von 30 km gibt es eine ÖFS-Wertung, darunter nicht.

 

Übergangsregelung: Die vor Veröffentlichung (30.4.2013) der Richtlinie abgebrochenen Sportwanderungen werden gewertet, ab 1.5.2013 gilt das neue Reglement.

 

(Stand: 22.12.2019)

 

Wertungen und Meisterschaften

Die ÖFS-Sportwanderkarte gilt für das Kalenderjahr und beinhaltet persönliche Angaben und Wertungsfelder für die Teilnahme an allen (exklusiv in Österreich!) Sportwanderveranstaltungen in Österreich.

Österreichische Sportwandermeisterschaft

1. Jahreswertung.

2. Es zählen alle erfolgreich nachgewiesenen Teilnahmen des Bewerbers im Kalenderjahr 2016 bei Sportwander-Veranstaltungen in Österreich.

3. Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung in der ÖFS-Sportwanderkarte.

4. Übermittlung der Wertungsunterlagen an die Geschäftsstelle bis 31.12. des Kalenderjahres.

5. Erstellung einer Teilnehmer- und Rangliste nach erfolgreichen Teilnahmen.

6. Übergabe von Urkunden und Pokalen im Rahmen einer ÖFS-Veranstaltung im Jänner des Folgejahres.

7. Titel und Preise: Sieger bzw. Siegerin tragen den Titel "Österreichischer Meister Sportwandern" und erhalten die Meister-Auszeichnung. Die Nächstgereihten erhalten widmungsgemäß Urkunden und Ehrenpreise.

8. Für die Teilnahme an der Meisterschaft ist ein Nenngeld von € 5,- vorgeschrieben.